Stell deine Anzeige online — dauerhaft kostenlos. Und wenn Reichweite allein nicht reicht: Unsere Angebote setzen genau da an, wo du Unterstützung brauchst — bei Zuschüssen, bei der Anzeige oder bei der Einarbeitung.
Anzeigen bleiben dauerhaft kostenlos. Die Services sind einzeln buchbar — und was sie kosten, steht davor.
Die erste inklusive Einstellung, ohne dass du das Verfahren selbst erfinden musst.
Drei Stellen sind für dich da, jede für etwas anderes: die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für den Zuschuss zum Lohn, das Integrations- oder Inklusionsamt für den Arbeitsplatz, die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber, wenn du jemanden willst, der koordiniert und nichts kostet. Der wichtigste Satz dabei: Anträge vor dem Arbeitsvertrag.
Der Rechner ist kostenlos. Du bekommst einen Report für euren Fall, keine Beratung und keinen Anruf.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für Eingliederungszuschuss und Probebeschäftigung. Das Integrations- oder Inklusionsamt für Arbeitsplatzausstattung, Arbeitsassistenz und Kündigungsschutz. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber koordiniert, ist kostenlos und gibt es in jeder Region.
Der Eingliederungszuschuss erstattet dir einen Teil des Arbeitsentgelts. Bei der Probebeschäftigung können die Lohnkosten für bis zu drei Monate übernommen werden. Die Arbeitsplatzausstattung übernimmt oft das Integrationsamt oder der Reha-Träger. Arbeitsassistenz und Jobcoaching laufen ebenfalls über das Amt oder den Reha-Träger. Höhe, Dauer und Voraussetzungen stehen auf der Fördermittel-Seite, mit Rechtsgrundlage.
Die meisten Zuschüsse müssen vor Vertragsschluss beantragt sein. Wer den Vertrag zuerst unterschreibt, verschenkt den Zuschuss. Das ist der häufigste Fehler, nicht der falsche Antrag.
Jobcoaching und Arbeitsassistenz werden über das Integrationsamt oder den Reha-Träger finanziert. Der Integrationsfachdienst begleitet vor Ort. Eine geplante Einarbeitung mit festen Gesprächen ist der Unterschied zwischen „das Team fängt es auf“ und „das Team weiß, was zu tun ist“.
Kraftfahrzeughilfe und Fahrtkostenzuschüsse laufen über die Person und ihren Träger, nicht über dich. Wenn du unsicher bist, frag die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber. Sie sagt dir, wer im konkreten Fall zuständig ist.
Rechtsstand: 1. Januar 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung; maßgeblich sind der Einzelfall und die Bescheide der Träger.
Grundlagen: Eingliederungszuschuss: §§ 88 ff. SGB III, § 90 SGB III · Probebeschäftigung: § 46 Abs. 1 SGB III i. V. m. § 49 SGB IX · Arbeitsplatzausstattung: § 185 Abs. 3 SGB IX, § 49 Abs. 8 SGB IX · Arbeitsassistenz: § 185 Abs. 5 SGB IX
Der Fördermittel-Rechner zeigt dir für euren Fall, welche Töpfe infrage kommen. Du bekommst den Report per Mail.
Der Förder-Check zeigt mit einer Ampel, was für euch infrage kommt. Der Fristwächter hält eure Fristen sichtbar. Die Fördermappe sammelt die Nachweise an einem Ort. Das ist im kostenlosen Konto enthalten.
Der Förderlotse nimmt den Fall auf, prüft, baut einen Förderfahrplan, stellt den Antrag und begleitet bis zum Bescheid. Festpreis, er steht davor.
Sechs Schritte, jeder mit der Stelle, die dafür zuständig ist. Der teuerste Fehler passiert zwischen Schritt fünf und sechs.
Agentur für Arbeit oder Jobcenter für den Zuschuss zum Lohn. Integrations- oder Inklusionsamt für Arbeitsplatz, Arbeitsassistenz und Kündigungsschutz. Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber für alles, was koordiniert werden muss. Der Integrationsfachdienst begleitet vor Ort.
Für Eingliederungszuschuss und Probebeschäftigung in der Regel vor Beginn des Arbeitsverhältnisses. Andere Wege wie Zuschüsse zur Arbeitsplatzausstattung stehen dir auch danach noch offen. Im Zweifel einen Tag zu früh fragen.
Eine Anlaufstelle, die es in jeder Region gibt und die ausschließlich für Arbeitgeber da ist. Sie berät zu Förderung und Verfahren, vermittelt an die zuständige Stelle und begleitet auf Wunsch. Für Betriebe ist sie kostenlos.
In der Regel nicht. Kraftfahrzeughilfe und Fahrtkostenzuschüsse laufen über die Person und ihren Reha-Träger. Wer im Einzelfall zuständig ist, sagt dir die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber.
Mit einem Plan für die ersten Wochen und festen Gesprächen, nicht mit einer Ankündigung. Was die Person braucht, gehört ins Team, soweit es die Arbeit betrifft. Die Diagnose gehört nicht dazu. Wenn es mehr braucht, gibt es Jobcoaching über das Integrationsamt.
Dann gilt dasselbe wie sonst, mit einem zusätzlichen Schritt: Bei Schwierigkeiten gibt es das Präventionsverfahren, bei dem du das Integrations- oder Inklusionsamt früh dazuholst. Eine Kündigung ist danach ein Verfahren mit Zustimmung, kein Verbot. Das steht auf der Seite „Darf ich das?“.