Erklärung zur Barrierefreiheit
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Ziel der Barrierefreiheit bei Kaoba
Kaoba hat das Ziel, seine digitalen Angebote möglichst barrierearm und für alle Menschen zugänglich zu gestalten. Dazu gehören insbesondere unsere öffentliche Website, unsere Business-Plattform, unsere Karriere-Plattform, unser Administrationsbereich und die als Progressive Web App (PWA) nutzbaren Bereiche. Wir orientieren uns dabei an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der BITV sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), derzeit auf Niveau AA.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden digitalen Angebote von Kaoba:
- Die öffentliche Website unter https://kaoba.de (inkl. PWA-Nutzung)
- Die Business-Plattform unter https://business.kaoba.de (inkl. PWA-Nutzung)
- Die Karriere-Plattform unter https://karriere.kaoba.de (inkl. PWA-Nutzung)
- Der Administrationsbereich unter https://app.kaoba.de (inkl. PWA-Nutzung)
- Weitere Unterseiten und Webanwendungen von Kaoba, soweit diese von uns technisch betrieben werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere digitalen Angebote sind nach unserem aktuellen Kenntnisstand weitgehend, aber noch nicht vollständig mit den einschlägigen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar. In mehreren Bereichen wurden bereits Verbesserungen umgesetzt (z. B. semantische Überschriftenstruktur, Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Text, Alternativtexte für Grafiken, interne Vorlesefunktion). Einige Inhalte und Funktionen entsprechen jedoch noch nicht vollständig allen Anforderungen.
Welche Inhalte sind (noch) nicht barrierefrei?
Nach aktuellem Stand sind insbesondere folgende Inhalte und Funktionen noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Teile der verwendeten PDF-Dokumente liegen noch nicht in vollständig barrierefreier Form vor (z. B. fehlende Struktur-Tags, unklare Lesereihenfolgen). Neue PDFs werden nach Möglichkeit barrierearm erstellt; bestehende Dokumente werden schrittweise überarbeitet, soweit dies verhältnismäßig möglich ist.
- Animationen & Effekte: Es kommen Scroll-Animationen, Slider und Effekte zum Einsatz. Teilweise gibt es noch keine zentrale Möglichkeit, alle Animationen global zu stoppen. Wir berücksichtigen bereits Systemeinstellungen zum Reduzieren von Bewegung und arbeiten daran, weitere Optionen zum Pausieren bzw. Abschalten von Animationen bereitzustellen.
- Externe Inhalte (OpenStreetMap): Für eingebundene Inhalte von Drittanbietern – zum Beispiel Kartenmaterial von OpenStreetMap – können wir keine vollumfängliche Barrierefreiheit garantieren, da diese Dienste nicht von uns betrieben werden. Wir stellen die wichtigsten Informationen (etwa Adressen) zusätzlich in Textform zur Verfügung.
- Einzelne ältere Inhalte: Ältere Seitenbereiche und Inhalte wurden noch nicht vollständig nach den aktuellen Richtlinien überprüft. Neue Inhalte werden bereits mit stärkerem Fokus auf Barrierefreiheit erstellt; ältere Inhalte werden sukzessive angepasst.
Laufende Maßnahmen zur Verbesserung
Wir verbessern die Barrierefreiheit unserer Angebote fortlaufend. Dazu gehören insbesondere:
- Regelmäßige Überprüfung von Seiten mit Screenreader, Tastaturbedienung und Kontrast-Checks.
- Einsatz von Leichter Sprache bzw. vereinfachten Texten an ausgewählten Stellen.
- Erweiterung und Pflege der integrierten Vorlese-Funktion für zentrale Inhalte.
- Bereitstellung unserer Software als Progressive Web App (PWA), um eine stabilere und fokussierte Nutzung auf verschiedenen Geräten zu ermöglichen.
Feedback und Kontakt für Hinweise auf Barrieren
Wenn du auf Barrieren stößt oder bestimmte Inhalte nicht nutzen kannst, melde dich bitte bei uns. Wir bemühen uns, zeitnah eine Lösung zu finden oder dir die Informationen in einer zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren (Schlichtung) nach BGG
Solltest du mit der Antwort von Kaoba auf deine Rückmeldung nicht zufrieden sein oder innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort erhalten, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle unterstützt dabei, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären.
Die Schlichtungsstelle ist beim Beauftragten bzw. bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Weitere Informationen zur Schlichtung und zu den Kontaktmöglichkeiten findest du unter: https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Schlichtungsstelle.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. November 2025 erstellt und zuletzt am 24. November 2025 überprüft. Sie wird bei wesentlichen Änderungen unserer digitalen Angebote oder der gesetzlichen Anforderungen aktualisiert.