Jobs, Praktika und Ausbildungsplätze an einem Ort. Du legst dein Profil einmal an und bewirbst dich damit bei jedem Arbeitgeber — im selben Ablauf, mit sichtbarem Status. Für dich kostet das nichts.
Wenn du beim Bewerben nicht weiterkommst, sag Bescheid — wir gehen den Schritt mit dir.
Manchmal reicht eine gute Stellenanzeige nicht. Dann brauchst du jemanden, der mit dir hinschaut — vor der Bewerbung, im Gespräch oder wenn es im Job hakt. Genau das machen wir.

Kaoba zu nutzen kostet dich nichts — Jobs suchen, Profil anlegen, dich bewerben. Bei Begleitung und Coaching klären wir mit dir, ob Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Integrationsamt die Kosten übernehmen können. Und wenn keine Förderung greift, sagen wir dir vorher klar, was es kostet.
Dann setzt ein Bewerbungscoaching zu früh an. Erst kommt die Frage, wonach du überhaupt suchst. Genau davor setzt NEXT MOVE an: acht Wochen in einer kleinen Gruppe, in denen du deine Möglichkeiten sortierst und dich für einen nächsten Schritt entscheidest.
Am Anfang stehen zwei Fragen: Was brauchst du — und wer bezahlt es? Beide klären wir mit dir, bevor etwas beginnt.
Wenn du arbeitsuchend bist, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Bewerbungscoaching mit einem Gutschein (AVGS) bezahlen. Wir prüfen das gemeinsam mit dir und deiner Vermittlungsfachkraft — der geförderte Weg wird immer zuerst geprüft. Im Coaching schauen wir auf deine Stärken, deine Unterlagen und deine Gespräche, so lange, bis du dich sicher fühlst.


Für das geförderte Bewerbungscoaching brauchen wir eine Zulassung als Bildungsträger. Daran arbeiten wir gerade; das dauert noch einige Monate. Wir schreiben das hier hin, statt es zu verschweigen: Trag dich in die Liste ein, dann melden wir uns bei dir, sobald es losgeht — und klären dann als Erstes, wer die Kosten übernimmt.
Manchmal ist kein Kostenträger zuständig — und Unterstützung wird trotzdem gebraucht. Dafür gibt es bei uns transparent bepreiste Angebote zum Selbstzahlen: kleine, klar beschriebene Formate, deren Preis feststeht, bevor du buchst. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Wenn kein Amt die Kosten übernimmt, sagen wir dir vorher klar, welche Möglichkeiten es gibt und was sie kosten. Wenn ein Selbstzahler-Angebot für dich nicht passt, schauen wir mit dir, welcher nächste Schritt trotzdem möglich ist.
Der erste Arbeitstag ist nicht das Ende des Weges. Diese beiden Angebote gibt es schon heute. Wir klären mit dir, welcher Kostenträger zuständig ist und ob die Kosten übernommen werden können.
Wenn es im Job hakt, kommen wir dorthin, wo du arbeitest — und klären es mit dir und deinem Team.
Wer zahlt: Reha-Träger / Integrationsamt · Grundlage: § 49 Abs. 8 SGB IX / begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Wenn du regelmäßige Unterstützung im Arbeitsalltag brauchst, kann Arbeitsassistenz infrage kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht darauf ein Rechtsanspruch. Welche Kosten übernommen werden, klärt der zuständige Träger.
Wer zahlt: Integrationsamt / Reha-Träger · Grundlage: § 185 Abs. 5 SGB IX (Rechtsanspruch)

Die Arbeitsassistenz stellt unser Partner Specialsitter — dieselben Menschen, die auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung begleiten. Vom Kind bis in die Karriere ist bei uns keine Werbezeile, sondern eine tatsächlich durchgehende Kette.
Rechtsstand aller Angaben: 1. Januar 2026. Diese Seite erklärt, wie die Leistungen üblicherweise funktionieren; ob sie dir zustehen, entscheidet der zuständige Träger. Wir leisten keine Rechtsberatung — aber wir gehen mit dir zusammen die Fragen durch.
Drei Angaben genügen. Wir melden uns bei dir, sobald wir loslegen können — und klären dann mit dir, was du brauchst und wer es bezahlt.
Du gehst damit keine Verpflichtung ein. Du kannst jederzeit sagen, dass du doch nicht möchtest — dann löschen wir deine Daten.
Oft können die Kosten übernommen werden. Für Bewerbungscoaching, Vermittlung und Jobcoaching kommen je nach Situation zum Beispiel Agentur für Arbeit, Jobcenter, Reha-Träger oder Integrationsamt infrage. Wir prüfen mit dir immer zuerst, ob einer davon zuständig ist. Nur wenn keiner zahlt und du trotzdem Unterstützung möchtest, kostet es dich etwas. Dann sagen wir dir den Preis vorher, und du entscheidest in Ruhe.
Ein AVGS ist ein Gutschein. Die volle Bezeichnung ist Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Wer arbeitsuchend gemeldet ist, kann ihn bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter bekommen. Mit dem Gutschein vom Amt für Coaching und Begleitung (AVGS) können die Kosten für ein passendes Coaching übernommen werden. Du hast darauf keinen automatischen Anspruch: Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet. Wir helfen dir dabei, die Frage zu stellen.
Ja. Wenn es im Job hakt, kann Jobcoaching am Arbeitsplatz infrage kommen. Wir klären mit dir, welcher Kostenträger zuständig ist und ob die Kosten übernommen werden können. Wir kommen dorthin, wo du arbeitest, und klären es mit dir und deinem Team. Wenn du regelmäßige Unterstützung im Arbeitsalltag brauchst, kann Unterstützung am Arbeitsplatz (Arbeitsassistenz) infrage kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht darauf ein Rechtsanspruch.
Eine Person, die dich bei der Arbeit unterstützt — regelmäßig und über längere Zeit. Zum Beispiel beim Vorlesen, beim Weg zum Arbeitsplatz oder bei Handgriffen, die du nicht allein schaffst. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht darauf ein Rechtsanspruch (§ 185 Abs. 5 SGB IX). Welche Kosten übernommen werden, klärt der zuständige Träger. Die Assistenz selbst stellt unser Partner Specialsitter.
Jobcoaching am Arbeitsplatz und Unterstützung am Arbeitsplatz (Arbeitsassistenz) gibt es schon heute. Das geförderte Bewerbungscoaching über AVGS bereiten wir gerade vor — dafür brauchen wir eine Zulassung, und die dauert. Trag dich in die Liste ein, dann melden wir uns bei dir, sobald es losgeht.
Wir speichern deinen Namen, deine E-Mail-Adresse und deine Angabe zur Situation — mehr nicht. Wir melden uns bei dir, wenn es losgeht. Wir geben nichts an Dritte weiter und verkaufen keine Daten. Du kannst uns jederzeit schreiben, dass wir dich wieder löschen sollen.