Was ist der Eingliederungszuschuss — und wie hoch ist er?
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) erstattet dir einen Teil des Arbeitsentgelts, wenn eine Einstellung mit Einarbeitungsaufwand verbunden ist. Bei Menschen mit Schwerbehinderung sind bis zu 70 Prozent für bis zu 24 Monate möglich.
- Bis zu 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts inklusive pauschaliertem Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
- Regelförderdauer bis 24 Monate; bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen sind längere Zeiträume bis zu 60 Monate möglich.
- Der Antrag muss VOR Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Wer zu spät beantragt, kann den Zuschuss verlieren.
- Höhe und Dauer werden im Einzelfall festgelegt; es besteht kein Rechtsanspruch.
Rechtsgrundlage: §§ 88 ff. SGB III, § 90 SGB III (schwerbehinderte Menschen)



